Allgemeine Geschäftsbedingungen der SI Systems Integration Outsourcing GmbH, Inhaberin der Marken- und Produktrechte von Jay-Win
1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der SI Systems Integration Outsourcing GmbH (nachfolgend SI OUT) gelten für alle Dienste der SIOUT, insbesondere auch für die Produkte der Marke Jay-Win.
1.2 Die Lieferungen und Leistungen der SI OUT erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Bestimmungen in der jeweils gültigen Preisliste, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Auf die den Vertragsprodukten beiliegenden Lizenzbedingungen der Hersteller wird ergänzend Bezug genommen.
1.3 Entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferungen an den Kunden vorbehaltlos ausführen. Zusagen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung der SI OUT.
1.4 SI OUT kann diese AGB mit einer angemessenen Ankündigungsfrist ändern. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer von SI OUT gesetzten Frist, gilt die Änderung als genehmigt. SIOUT weist den Kunden in der Änderungs-Ankündigung darauf hin, dass die Änderung wirksam wird, wenn er nicht binnen der gesetzten Frist widerspricht.
1.5 Den Volltext der AGB kann SI OUT über die Mitteilung eines Links bekannt geben, unter dem der Volltext im Internet abrufbar ist
1.6 Ein Vertragsschluss setzt die Angabe vollständiger und richtiger Daten voraus.
1.7 Der Vertrag kommt mit der Freischaltung der Zugangskennung durch SI OUT bezogen auf den Hauptvertragsbestandteil zustande.
1.8 Widerrufsbelehrung für Endkunden
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: SI Systems Integration Outsourcing GmbH Industriestr. 31 82194 Gröbenzell.
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Ende der Widerrufsbelehrung
Das vorstehende Widerrufsrecht gilt nicht, sofern das Rechtsgeschäft Ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann und/oder Sie den Vertrag in einem Ladengeschäft abgeschlossen haben.
2.1 Der Leistungsumfang der einzelnen Dienste ergibt sich aus der zum Zeitpunkt der Bestellung aktuellen Beschreibung des Dienstes.
2.2 Die Datendurchsatzrate wird auf die Datenverkehrskapazitäten auf die technisch verbundenen Internetpräsenzen verteilt, ein Anspruch auf eine garantierte Bandbreite besteht nicht.
2.3 Die Verfügbarkeit der SI OUT Server und der Datenwege bis zum Übergabepunkt in das Internet (Backbone) beträgt mindestens 99,5% im Jahresmittel. SI OUT weist den Kunden darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der von ihr erbrachten Dienste entstehen können, die außerhalb des Einflussbereiches von SI OUT liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen Dritter, die nicht im Auftrag von SI OUT handeln, von SI OUT nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internet sowie höhere Gewalt. Gleichermaßen kann auch die vom Kunden genutzte Hard- und Software oder technische Infrastruktur (z.B. DSL-Anschluss eines anderen Anbieters) Einfluss auf die Leistungen von SI OUT haben. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der von SI OUT erbrachten Leistung haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der von SI OUT erbrachten Leistung.
2.4 SI OUT führt an ihren Systemen zur Sicherheit des Netzbetriebes, zur Aufrechterhaltung der Netzintegrität, der Interoperabilität der Dienste und des Datenschutzes regelmäßig Wartungsarbeiten durch. Zu diesem Zwecke kann sie ihre Leistungen unter Berücksichtigung der Belange des Kunden vorübergehend einstellen oder beschränken, soweit objektive Gründe dies rechtfertigen. SI OUT wird die Wartungsarbeiten, soweit dies möglich ist, in nutzungsarmen Zeiten durchführen. Sollten längere vorübergehende Leistungseinstellungen oder -beschränkungen erforderlich sein, wird SI OUT den Kunden über Art, Ausmaß und Dauer der Beeinträchtigung zuvor unterrichten, soweit dies den Umständen nach objektiv möglich ist und die Unterrichtung die Beseitigung bereits eingetretener Unterbrechungen nicht verzögern würde.
3.1 Der Kunde ist verpflichtet, notwendige Daten vollständig und richtig anzugeben und Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Dies gilt insbesondere für die Adressdaten, die Bankverbindung und die E-Mail-Adresse.
3.2 SI OUT kann Informationen und Erklärungen, die das Vertragsverhältnis betreffen, an die E-Mail-Adresse des Kunden schicken. Der Kunde wird die E-Mail-Adresse, die SI OUT gegenüber als Kontaktadresse dient, regelmäßig abrufen.
3.3 Der Kunde ist verpflichtet, seine Systeme und Programme so einzurichten, dass weder die Sicherheit, die Integrität noch die Verfügbarkeit der Systeme, die SI OUT zur Erbringung ihrer Dienste einsetzt, beeinträchtigt wird. SI OUT kann Dienste sperren, wenn Systeme abweichend vom Regelbetriebsverhalten agieren oder reagieren und dadurch die Sicherheit, die Integrität oder die Verfügbarkeit der SI OUT Server-Systeme beeinträchtigt wird.
3.4 Der Kunde verpflichtet sich, Passwörter und sonstige Zugangsdaten sorgfältig aufzubewahren und geheim zu halten. Er ist verpflichtet, auch solche Leistungen zu bezahlen, die Dritte über seine Zugangsdaten und Passwörter nutzen oder bestellen, soweit er dies zu vertreten hat.
4.1 An der dem Kunden unter der Geltung dieses Vertrages bereitgestellten Software und ggf. nachträglichen Ergänzungen wird dem Kunden für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht zur bestimmungsgemäßen Nutzung der vertragsgegenständlichen Software im Objektcode eingeräumt.
4.2 Soweit Dritte den Kunden wegen Verletzung fremder Rechte in Anspruch nehmen, wird SI OUT den Kunden von derartigen Ansprüchen freistellen, wobei SI OUT bzw. deren Lieferanten die geeigneten Abwehrmaßnahmen, Vergleichsverhandlungen und die Führung eventueller Rechtsstreitigkeiten vorbehalten bleiben. Der Kunde wird in diesem Fall gegen ihn geltend gemachte Ansprüche nur mit schriftlicher Genehmigung von SI OUT anerkennen. Der Kunde ist verpflichtet, SI OUT bei der Führung von Rechtsstreitigkeiten und Vergleichsverhandlungen angemessen zu unterstützen.
4.3 Die Parteien werden sich gegenseitig unverzüglich schriftlich benachrichtigen falls ihnen gegenüber Ansprüche wegen Verletzung von Rechten Dritter geltend gemacht werden.
4.4 Wird die vertragsgemäße Nutzung durch Rechte Dritter beeinträchtigt, so hat SI OUT in einem für den Kunden zumutbaren Umfang das Recht, nach ihrer Wahl und auf ihre Kosten Lizenzen zu erwerben oder die Software zu ändern oder ganz oder teilweise gegen gleichwertige Software auszutauschen.
5.1 Der Kunde ist zur Zahlung der einmaligen, monatlichen und nutzungsabhängigen Entgelte verpflichtet, die sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste ergeben, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Sämtliche Entgelte verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in ihrer jeweils gültigen Höhe.
5.2 Monatliche und nutzungsabhängige Entgelte sind beginnend mit dem Tag der Installation durch SI OUT zu zahlen. Soweit die Installation im Laufe eines Monats erfolgt, sind monatliche Entgelte für den Rest des Monats anteilig je Tag zu zahlen. Die Berechnung nutzungsabhängiger Entgelte erfolgt unter Zugrundelegung der von SI OUT aufgezeichneten Verbindungsdaten des Kunden. Werden vertragliche Verbindungsleistungen in Höhe eines vereinbarten Mindestumsatzes vom Kunden nicht oder nicht in vollem Umfang abgenommen, schuldet er gleichwohl die volle Vergütung im Umfang des Mindestumsatzes.
5.3 Der Kunde hat auch nutzungsabhängige Entgelte zu zahlen, wenn er die betreffende Nutzung in zurechenbarer Weise ermöglicht, gestattet oder geduldet hat.
5.4 Für die Feststellung des Datentransfervolumens entspricht ein Gigabyte 1000 Megabyte, ein Megabyte 1000 Kilobyte und ein Kilobyte 1000 Byte.
5.5 Der Kunde hat das einmalige Bereitstellungsentgelt mit der ersten laufenden Zahlung zu entrichten.
5.6 Die monatlichen (nutzungsunabhängigen) Entgelte sind monatlich im Voraus zu zahlen.
5.7 Über die monatlichen und nutzungsabhängigen Entgelte erfolgt eine monatliche Rechnungsstellung durch SI OUT. Der Rechnungsbetrag wird zehn (10) Tage nach Zugang der Rechnung fällig.
5.8 Soweit mit dem Kunden vereinbart, werden die für die Dienstleistungen in Rechnung gestellten Entgelte frühestens zehn (10) Tage nach Zugang der Rechnung im Lastschriftverfahren vom Konto des Kunden durch SI OUT eingezogen. Der Kunde ist verpflichtet, für eine ausreichende Deckung auf dem angegebenen Konto Sorge zu tragen.
5.9 Gebühren und Bearbeitungskosten aus der Rückbelastung eines Bankeinzuges fälliger Entgelte trägt der Kunde mindestens in Höhe von 20 Euro, sofern die Rückbelastung auf Ursachen aus dem Verantwortungsbereich des Kunden beruht. SI OUT steht der Nachweis höherer, dem Kunden steht der Nachweis geringerer Kosten der Rückbelastung offen.
6.1 Der Vertrag hat, soweit nicht – insbesondere in den Bestellformularen – etwas anderes vereinbart wird, eine 24-monatige Mindestvertragslaufzeit. Die Mindestvertragslaufzeit beginnt mit betriebsbereiter Installation der jeweiligen Dienstleistung. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen verlängert sich die Laufzeit des Vertrages um Intervalle von jeweils zwölf (12) Monaten, wenn er nicht spätestens drei (3) Monate vor Ablauf einer etwaig vereinbarten Mindestvertragslaufzeit gekündigt wird. im Falle der Verlängerung der Laufzeit ist der Vertrag mit gleicher Frist zum Ende des jeweiligen Zwölfmonatsintervalls kündbar. Voneinander trennbare Leistungen sind jeweils gesondert kündbar.
6.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
6.3 Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung durch SI OUT liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit Zahlungsverpflichtungen in Höhe eines Monatsentgeltes, mindestens jedoch in Höhe von 50 Euro, für zwei (2) Wochen in Zahlungsverzug kommt und trotz Aufforderung und Setzung einer Frist von zwei (2) Wochen innerhalb dieser Frist keine Zahlung geleistet hat.
6.4 Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung durch SI OUT ohne Bestimmung einer Nachfrist liegt insbesondere vor, wenn der Kunde sich
6.5 Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung durch SI OUT ohne Bestimmung einer Nachfrist liegt weiterhin vor, wenn:
6.6 Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen.
6.7 Wird das Vertragsverhältnis durch außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund vorzeitig beendet und beruht diese Kündigung auf einem vertragswidrigen Verhalten des Kunden, so ist der Kunde verpflichtet, SI OUT den entstandenen Schaden zu ersetzen. Der vom Kunden zu ersetzende Schaden beträgt 50 % der vertraglichen Vergütung bis zu dem Zeitpunkt, zu dem eine ordentliche Kündigung das Vertragsverhältnis beendet hätte. Dabei wird die Gesamtsumme der noch zu zahlenden Vergütung mit Wirksamkeit der Kündigungserklärung fällig. Dem Kunden steht der Nachweis offen, dass der SI OUT durch die vorzeitige Kündigung kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
7.1 Für Schäden haftet SI OUT nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von SI OUT oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen. Verletzt SI OUT oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen ihre Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise, ist die Haftung auf den typischen Schaden beschränkt, den SI OUT bei Vertragsschluss vernünftigerweise vorhersehen konnte, es sei denn die Pflichtverletzung geschieht vorsätzlich oder grob fahrlässig.
7.2 Diese Beschränkung gilt nicht bei einer Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit und bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
7.3 Im Anwendungsbereich des TKG (Telekommunikationsgesetz) bleibt die Haftungsregel des § 44a TKG in jedem Fall unberührt.
7.4 SI OUT haftet im Falle einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung nur bei solchen vertragswesentlichen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut (so genannte Kardinalpflichten, z.B. die schuldhafte Verletzung der in der jeweiligen Leistungsbeschreibung angegebenen Verfügbarkeit).
7.5 Im Falle einer Haftung nach Ziffer 7.4 haftet SI OUT zudem beschränkt bis maximal zur Höhe der 24-Monats-Vertragssumme.
7.6 Für den Verlust oder die Beschädigung von Daten und Programmen und deren Wiederherstellung haftet SI OUT nur insoweit, als dieser Verlust nicht durch angemessene Vorsorgemaßnahmen des Kunden vermeidbar gewesen wäre, beschränkt bis maximal zur Höhe der 24-Monats-Vertragssumme.
7.7 Die verschuldensunabhängige Haftung der SI OUT für Mängel, die bei Vertragsschluss bereits vorliegen (§ 536 a BGB) ist ausgeschlossen.
7.8 Soweit die Haftung nach den vorstehenden Unterziffern wirksam ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, der sonstigen Mitarbeiter, Organe, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von SI OUT.
8.1 Erfüllungsort für sämtliche vertraglichen Leistungen ist München.
8.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
8.3 Gegenüber vollkaufmännischen Vertragspartnern gilt der Sitz von SI OUT als Gerichtstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis. Ebenso gilt dies gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögen. SI OUT ist jedoch auch berechtigt, am Wohnsitz des Vertragspartners zu klagen. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, so soll die Wirksamkeit dieses Vertrages im Übrigen dadurch nicht berührt werden.
Januar 2014